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Darf auf Schweißerschutzkleidung ein Firmenlogo aus nicht flammhemmenden Material aufgebracht werden?

Anforderungen an Schweißerschutzanzüge werden unter Ziffer 4.3.8 der DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" beschrieben. Schweißerschutzanzüge sollen den Träger, z. B. beim Brennschneiden, Schweißen und verwandten Verfahren, gegen die Einwirkung von Metallspritzern, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und gegen Ultraviolett-Strahlung schützen.Gemäß Ziffer 7.4 der DGUV Regel 112-189 ...

Stand: 28.01.2020

Dialog: 6605