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Gibt es Regelungen oder Vorschriften, die die Nutzung einer Fluchthaube zur Bergung verunfallter Kollegen erlauben oder untersagen?

Für den Einsatz von Atemschutzgeräten wie z. B. Fluchthauben ist die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" zu berücksichtigen. Diese besagt, dass Fluchthauben nur für die Selbstrettung bzw. den Schutz hilfsbedürftiger Personen verwendet werden dürfen:"3.1.5.6 Auswahl von Selbstrettern und Fluchtgeräten (...) Geräte für die Selbstrettung dürfen nur für die Flucht verwendet ...

Stand: 21.11.2019

Dialog: 22820