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Wie ist beim Tragen von Halbmasken mit Bartträgern umzugehen, wenn der Bart die Dichtigkeit/Schutzwirkung der Maske deutlich reduziert?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und im Anschluss die dort vorgesehenen Maßnahmen zumzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.Bei Arbeiten, bei denen die Beschäftigten Atemschutz tragen sollen, ist es notwendig, die Arbeitsbedingungen vorher genau zu prüfen. Dabei sollte die Betriebsärztin ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 21073