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Wer trägt die Kosten bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für Studierende?

Sofern die Studierenden über eine Arbeitsschutzverordnung den Beschäftigten gleichgestellt sind, hat die Hochschule die Kosten für erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu übernehmen.Begründung:Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber "verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesun ...

Stand: 27.11.2019

Dialog: 42941