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Darf ein Sicherheitsschuh ohne eine Baumusterprüfung im Betrieb eingesetzt werden, wo das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht ist?

Sicherheitsschuhe fallen in die Risikokategorie II nach Anhang I der PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates). Für Sicherheitsschuhe ist daher das Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 19 der vorgenannten Verordnung durchzuführen. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Baumusterprüfung. Ausnahmen von dieser Vorschrift sind hier nicht bekannt ...

Stand: 31.07.2025

Dialog: 44146