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Muss der Unternehmer für eine Absturzsicherung (z.B. Absturzsicherungsset, Kategorie III, Auffang- und Rettungsgurt zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe) eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen?

Der Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen.Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung und ASR A 2.1) muss er zunächst ermitteln, ob eine Absturzhöhe von mehr als 1.0 m gegeben ist. Lassen sich entsprechend des TOP-Prinzips keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten ...

Stand: 31.01.2020

Dialog: 43028