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Wie ist beim Tragen von Halbmasken mit Bartträgern umzugehen, wenn der Bart die Dichtigkeit/Schutzwirkung der Maske deutlich reduziert?

. Auch die Unfallverhütungsvorschriften (hier z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 30 Abs. 2) sehen durchaus Pflichten der Beschäftigten vor; bei Verstoß besteht die Möglichkeit von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Darauf kann der Beschäftigte auch entsprechend hingewiesen werden. Verwendet er die Arbeitsmittel nicht bestimmungsgemäß, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen.In einer Kommentierung zu § 15 Abs. 2 ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 21073