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Welcher Atemschutz ist beim Umgang mit Blei und Bleirauchen erforderlich?

/) Nähere Hinweise zu den notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit bleihaltigen Gefahrstoffen sind in Nummer 4.2 der TRGS 505 beschrieben. Bei allen unter Nummer 3 der TRGS 505 genannten Tätigkeiten ist die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach § 9 Abs. 2 und 3 GefStoffV auszuwählen, bereitzustellen und von den Beschäftigten zu nutzen (DGUV Regel 112-189). Demnach ist eine Filtermaske ...

Stand: 17.02.2017

Dialog: 6773