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Gibt es Empfehlungen, inwieweit Sicherheitsschuhe aus hygienischen Gründen von mehreren Personen (z.B. Praktikanten) genutzt werden können ?

Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur personengebunden ...

Stand: 15.09.2016

Dialog: 4459