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Dürfen Beschäfigte eigene, nicht vom Betrieb gestellte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen?

Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auc ...

Stand: 18.09.2024

Dialog: 16405