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Müssen die Lehrer und Schüler in der Berufsschule (z.B. Metallverarbeitung, Drehen und Fräsen) Sicherheitsschuhe tragen?

Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen gehen im Rahmen ihrer Berufsausbildung einer versicherten Tätigkeit nach und fallen somit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie gelten die Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. die PSA-Benutzungsverordnung). Für angestellte Lehrkräfte gilt das gleiche, während für verbeamtete ...

Stand: 21.05.2016

Dialog: 26647