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Dürfen Beschäfigte eigene, nicht vom Betrieb gestellte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen?

Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Eine Ablehnung der Beschäftigten ist nicht möglich, da die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung in jedem Fall bei dem Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt.Nach § 17 ArbSchG haben die Beschäftigten das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu machen, dies umfasst auch den Bereich der PSA. Zur Erhöhung ...

Stand: 18.09.2024

Dialog: 16405