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Müssen in ständig besetzten Wachen der Berufsfeuerwehr auch in den Bereitschaftszeiten Sicherheitschuhe getragen werden?

Umgebungseinflüssen zu rechnen ist. Wir gehen davon aus, dass in den Bereitschafts-/Pausenräumen keine der v.g. Gefährdungen besteht und dann auf das Tragen von Schutzschuhen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht verzichtet werden kann.Hinweis:Spezielle Belange der Feuerwehr wie z.B. Dienstvorschriften, Einsatzbereitschaft, die gesondert zu betrachten wären, bleiben davon unberührt. ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 6458