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Gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung in gewerblichen Küchen Schuhe mit rutschhemmenden Sohlen als PSA festzulegen?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist auch festzulegen, ob im Küchenbereich Schuhe mit rutschhemmender Sohle getragen werden müss ...

Stand: 19.06.2019

Dialog: 28075