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Dürfen Beschäfigte eigene, nicht vom Betrieb gestellte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen?

werden kann.Weitere Informationen zum Thema bieten die Praxishilfen der DGUV zur Auswahl von PSA. Hinweis:Folgende Punkte sollten beim Einsatz privater PSA durch den Arbeitgeber ebenfalls berücksichtigt werden:Vorhalten von ausstattungsbezogenen BetriebsanweisungenDurchführung von UnterweisungenSicherstellung der Prüfung der Ausstattung und Vorhaltung der PrüfnachweiseBeteiligung von Personalvertretung ...

Stand: 18.09.2024

Dialog: 16405