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Dürfen Beschäfigte eigene, nicht vom Betrieb gestellte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen?

auch ermitteln, ob Gefährdungen vorliegen, denen durch das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) begegnet werden muss (§ 2 PSA-BV). Kommt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, hat er diese bereitzustellen und deren Benutzung zu kontrollieren. Bei der Auswahl von PSA soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft ...

Stand: 18.09.2024

Dialog: 16405

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