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Zu uns kommen LKW, die Material abholen. Müssen diese LKW-Fahrer grundsätzlich Sicherheitsschuhe tragen, oder nur, wenn sie selbst be- oder entladen?

Nach § 44 (2) Fahr- und Arbeitsweise der DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge muss der Fahrzeugführer zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen. Hierzu führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70 aus, dass zum sicheren Führen von Fahrzeugen z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet sind.Zum Thema geeignetes Schuhwerk bietet die ...

Stand: 11.04.2023

Dialog: 21366