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Gibt es eine Pflicht, dass Beschäftigte zur Verfügung gestellte Kälteschutzjacken tragen müssen?

Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt. Weigern sich die Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zu tragen, können ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens des Arbeitgebers veranlasst werden. Z. B. bei wiederholter Weigerung zum Tragen der Kälteschutzjacken als PSA durch Abmahnung des Beschäftigten.Vorerst sollte im Gespräch mit den Beschäftigten bzw. der Personalvertretung ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 9884