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Darf ein Betriebsarzt einen Mitarbeiter aufgrund einer Vorerkrankung vom Tragen der Sicherheitsschuhe befreien?

Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Nach den v. g. Vorschriften hat der Betriebsarzt ...

Stand: 29.10.2019

Dialog: 11063

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