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Besteht eine Helmtragepflicht für Abschleppunternehmen, wenn das abzuschleppende Fahrzeug mit einer kraftbetätigten Hebevorrichtung aufgenommen und auf dem Schleppfahrzeug abgesetzt wird ?

- oder Kabelfernsteuerung besteht die Gefahr der Eigengefährdung. Hier greift die DGUV Vorschrift 52 "Krane". Dort steht in § 30 (7 + 9) "Pflichten des Kranführers":"(7) Der Kranführer hat bei allen Kranbewegungen die Last oder bei Leerfahrt die Lastaufnahmeeinrichtung zu beobachten, wenn durch sie Gefahren entstehen können. Ist eine Beobachtung nach Satz 1 nicht möglich, darf der Kranführer den Kran nur aufZeichen ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 3552