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Stimmt es, dass bei Schutzbrillen mit Sehstärke keine Anpassungen (andere Bügel oder andere Auflagepads) vorgenommen werden dürfen?

ausgedrückt: Das Produkt entspricht nach der Veränderung nicht mehr demjenigen, für welches eine Baumusterprüfung erstellt wurde.Das bloße Anpassen von vorhandenen Teilen, aus Gründen der Ergonomie, ist hiernach von obiger Ausführung ausgenommen. Die Verordnung fordert sogar ausdrücklich in Anhang II, dass die PSA zusätzlich zu den gedachten Zwecken auch ergonomisch und bequem ist.Der Optiker kann also ...

Stand: 19.07.2018

Dialog: 42363