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Muss ich meinen Beschäftigten angepassten Gehörschutz (wie z. B. Otoplastik) bezahlen?

wird unter der Auflistung der verschiedenen Gehörschutzarten - einschließlich Otoplastiken - Folgendes aufgeführt:"Alle Kosten für den Gehörschutz müssen entsprechend Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber getragen werden."Hinweis:Auf die FAQ des Sachgebiets Gehörschutz der DGUV möchten wir hinweisen. Unter Bereitstellung und Finanzierung von Gehörschutz finden sich zum Thema Otoplastiken folgende Fragen und Antworten ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 43706