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Inwieweit müssen wir einem Mitarbeiter mit Hautproblemen individuelle Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen?

Im § 2 der PSA-Benutzungsverorndung findet sich zu Ihrer Fragestellung folgendes: "(...) darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die 1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen, 2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung ...

Stand: 17.02.2017

Dialog: 26261