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Kann bei sicherer Benutzung von individuell angepasstem Gehörschutz auf zusätzliche Gehörschutzmittel verzichtet werden?

werden,− aufgrund arbeitsmedizinischer Befunde oder− bei schon vorhandenen Hörverlusten ein besonders sicherer Schutz notwendig wird.(2) Nur bei fachgerechter Herstellung und Funktionskontrolle bei Auslieferung so-wie regelmäßig wiederkehrender Funktionskontrolle im Abstand von höchstens drei Jahren ist die Schutzwirkung der Gehörschutz-Otoplastiken gewährleistet. Eine Zusammenlegung der Funktionskontrolle ...

Stand: 21.10.2024

Dialog: 42439