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Sind Applikationen auf Warnschutzkleidung zulässig?

, kann es sein, dass das fluoreszierende Hintergrundmaterial nicht mehr die geforderte Mindestfläche erreicht und damit aus einer Warnweste (Kleidungsklasse 2) nur noch eine Warnweste (Kleidungsklasse 1) wird, dann wäre die Kennzeichnung (Piktogramm) verkehrt, die Schutzwirkung wäre um einiges herabgesetzt und die Weste dürfte in bestimmten Bereichen nicht mehr eingesetzt werden. Je nach Größe des Aufdruckes oder des Emblems ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 6713