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Muss die in in einem Ex-Schutzbereich zur Verfügung gestellte persönliche Schutzkleidung mit dem jeweiligen Namen des Beschäftigten gekennzeichnet sein?

: ..." Uns liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit durch das zusätzliche Anbringen von Namensschildern, Firmenlogos etc. das Schutzziel der im EX-Schutzbereich bereitgestellten Schutzkleidung beeinflusst werden kann. Es wird empfohlen, auf entsprechende Beschilderung der PSA zu verzichten bzw. hierzu mit dem Hersteller der PSA Kontakt aufzunehmen oder entsprechende Beschilderungen direkt von diesem ...

Stand: 20.08.2019

Dialog: 17700