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Dürfen wir einen Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch mit Schutzkleidung beliefern, die der alten Norm entspricht?

sein". Und weiter: "Eine Neubewertung des Produkts nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens, etwa wegen neu in Kraft getretener oder geänderter gesetzlicher Anforderungen, ist dagegen nicht vorgesehen. Andernfalls würde dies die Verpflichtung zu einer eigenen Konformitätsbewertung durch die Händler bedeuten".Bezogen auf Ihren Fall (Änderung einer harmonisierter Normen, die im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist und damit ...

Stand: 09.05.2016

Dialog: 26318