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Sind Applikationen auf Warnschutzkleidung zulässig?

Einfluss auf die Sichtbarkeit des Trägers im beruflichen Alltag nehmen.In den FAQ des Sachgebiet "Schutzkleidung" ist zu der Frage "Darf Warnkleidung (Warnwesten) nach Ausstellung der EG-Baumusterprüfbescheinigung durch einen Aufdruck oder ein Emblem (z. B. Firmenname auf der Rückseite einer Warnweste) verändert werden?" folgende Antwort zu finden:"Die Zertifizierung von PSA die als Warnkleidung ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 6713