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Muss Sicherheitsgeschirr für Ausleger-Arbeitsbühnen mit einem verstellbaren Verbindungsmittel ausgestattet sein?

verstellbar, bis max. 1,80 m, sein muss. Weitere Anforderungen und Hinweise finden sich unter folgenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Informationen:DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, hinsichtlich Schutzabstände zu spannungsführenden TeilenDGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, im Kapitel 2.10 „Hebebühnen“ ...

Stand: 06.04.2023

Dialog: 43033