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Welche Anforderungen werden an Arbeitskittel (Labor) in Bezug auf die Faserzusammenstellung beim Umgang mit offenen Flammen gestellt?

Zunächst hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) festzustellen, wie groß die Brandgefahr in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten ist. Sofern keine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, ist Arbeitskleidung aus handelsüblichem Gewebe zulässig, sofern durch das Brenn- oder Schmelzverhalten des Gewebes im Brandfall keine erhöhe Gefährdung zu erwarten ist (z ...

Stand: 06.06.2016

Dialog: 3505