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Reicht als Wetterschutzkleidung die Bereitstellung von PVC-Regenjacken und Regenlatzhosen aus?

, dass Arbeitnehmer eine alltagsübliche Kleidung tragen. Diese wird sozusagen vom Arbeitnehmer zur Arbeit mitgebracht: für Tätigkeiten im Außenbereich entsprechende geeignete Kleidung (wie z. B. Pullover etc.). Der Arbeitgeber muss, nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung, zusätzliche "persönliche Schutzausrüstung" - in diesem Fall Wetterschutzkleidung - zur Verfügung stellen, die den Schutz vor den besonderen ...

Stand: 06.06.2016

Dialog: 512