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Ist eine Baumusterprüfung für Warnschutzkleidung zwingend erforderlich?

ist. Die Warnschutzkleidung ist daher nicht unter den Begriff "einfache persönliche Schutzausrüstungen" zu subsummieren und fällt daher unter die Baumusterpflicht.Hinweis:Auf die Informationen der BAuA zum Thema "Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen auf dem Markt" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 17.11.2016

Dialog: 27891