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Reicht bei der Benutzung eines Freischneiders das Tragen eines Schutzvisirs (Polycarbon - Festigkeitsklasse B), oder muss zusätzlich noch eine Schutzbrille getragen werden?

- und Gesichtsschutz“ (GUV-R 192) (Jetzt: DGUV Regel 112-992),GUV-Regel „Benutzung von Gehörschützern“ (GUV-R 194) (Jetzt: DGUV Regel 112-194).Gesichtsschutzschirme mit Drahtgewebe haben keine ausreichende Schutzwirkung gegen weggeschleuderte Fremdkörper!Freischneidegeräte dürfen nur gestartet werden, wenn das Schneidwerkzeug keine Berührung mit anderen Gegenständen, wie z.B. dem Erdboden, Steine, Äste ...

Stand: 05.11.2018

Dialog: 42498