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Inwieweit muss der Betriebsrat bei der PSA -Auswahl eingebunden sein?

Dem Betriebsrat steht ein Mitwirkungsrecht bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu. Die Zuständigkeit des Betriebsrates in Fragen des Arbeitsschutzes ergibt sich z.B. aus dem § 80 "Allgemeine Aufgaben", Absatz 1 Nr. 9 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Zuständigkeit des Betriebsrates zu Fragen des Arbeitsschutzes ist allgemein anerkannt und wird nicht angefochten.Die ...

Stand: 15.08.2024

Dialog: 27544