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Persönliche Schutzausrüstung - Bereitstellung unzulänglicher Schutzschuhe, Beschaffung der Schutzschuhe durch Beschäftigte

- und Knieschutz" und auf den Seiten des Sachgebiet Fußschutz der DGUV.Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass es erforderlich ist Sicherheitsschuhe zu tragen, sind diese vom Arbeitgeber zustellen. Hierbei ist auch die Ergonomie der Schuhe zu berücksichtigen. Es ist nicht vorgesehen, dass Schuhe getragen werden müssen die zu Gesundheitsschäden führen können.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ...

Stand: 25.03.2020

Dialog: 303