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Persönliche Schutzausrüstung - Bereitstellung unzulänglicher Schutzschuhe, Beschaffung der Schutzschuhe durch Beschäftigte

er die Versicherten anzuhören.(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Für die bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen müssen EG-Konformitätserklärungen vorliegen. Satz 2 gilt nicht für Hautschutzmittel."In der DGUV Regel 100-001 ...

Stand: 25.03.2020

Dialog: 303