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Reicht bei der Benutzung eines Freischneiders das Tragen eines Schutzvisirs (Polycarbon - Festigkeitsklasse B), oder muss zusätzlich noch eine Schutzbrille getragen werden?

mit den Kennzeichnungen S, F, B oder A. (Siehe auch Tabellen 5 und 8 der GUV R 192).Gelegentlich kann auch die Kombination von Kunststoff- oder Drahtgewebevisieren mit Schutzbrillen sinnvoll sein, so zum Beispiel in der Forstwirtschaft beim Umgang mit Freischneidern (Motorsensen), bei denen der Einsatz eines Gewebevisiers allein vielfach nicht ausreicht."Relevant ist auch die DIN EN 11 806 "Land- und Forstmaschinen ...

Stand: 05.11.2018

Dialog: 42498