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Ist beim Spritzlackieren von Wasserlacken (Lösemittelanteil 2,5 %) in einer mit Absaugung versehenen Lackierkabine in jedem Fall eine Atemschutz- oder Staubschutzmaske notwendig?

die Gefährdungen durch Überschreiten der Grenzwerte am Arbeitsplatz nicht verhindert oder ausreichend gemindert werden, hat der Unternehmer wirksame und geeignete Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen (siehe § 19 Gefahrstoffverordnung). Diese sind von den Versicherten zu benutzen. Hinsichtlich Tragezeitbegrenzungen und Vorsorgeuntersuchungen siehe BG-Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190 ...

Stand: 27.08.2018

Dialog: 8231