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Ist beim Spritzlackieren von Wasserlacken (Lösemittelanteil 2,5 %) in einer mit Absaugung versehenen Lackierkabine in jedem Fall eine Atemschutz- oder Staubschutzmaske notwendig?

:"Können im Atembereich der Versicherten Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gesundheitsgefährlicher Konzentration auftreten, so hat der Unternehmer von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen; bei geringer Konzentration genügen Atemschutzgeräte mit Kombinationsfilter. Die Versicherten haben diese Geräte zu benutzen.Können durch technische und organisatorische Maßnahmen ...

Stand: 27.08.2018

Dialog: 8231