Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Kann auf die Verwendung von Sicherheitsschuhen bei der Tätigkeit mit handgeführten Flurförderzeugen verzichtet werden, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung ergibt?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für den Materialtransport mit handgeführten Flurförderzeugen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 12.07.2019

Dialog: 19750