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Muss eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden?

alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.Als sachkundig gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und deren bestimmungsgemäßen Benutzung haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk sowie allgemein anerkannten ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 43520

Welche persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber für Notärzte zur Verfügung stellen?

Vorbemerkung: Die PSA-Benutzungsverordnung, welche konkrete Vorgaben für den Arbeitgeber enthält bezüglich Bereitstellung, Auswahl und Instandhaltung von PSA, kann hier nicht angewendet werden, da Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall finden daher die (allgemeiner gefassten) Vorschriften des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Anwendung.Zu ...

Stand: 04.07.2019

Dialog: 4771