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Kann auf die Verwendung von Sicherheitsschuhen bei der Tätigkeit mit handgeführten Flurförderzeugen verzichtet werden, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung ergibt?

sind die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" und die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ebenso einzubeziehen wie die Bedienungsanleitung des Herstellers des Flurförderzeugs.Stellt der Arbeitgeber dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen z. B. durch Stoßen ...

Stand: 12.07.2019

Dialog: 19750