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Besteht für ein Krankenhaus die Pflicht Selbstrettermasken für Personal und Patienten vorzuhalten?

, der im Rettungsfahrzeug eine Krankentrage mitführt, in jedem Fall ungehindert seine Aufgaben am Notfallort durchführen kann, kann es sich erübrigen, eigene Rettungstransportmittel vorzuhalten. Im Übrigen hat der Unternehmer geeignete Rettungstransportmittel dort zur Verfügung zu stellen, wo es der Betrieb erfordert, z. B. an Stellen, wo der Verletzte nicht direkt am Ort des Geschehens vom öffentlichen Rettungsdienst ...

Stand: 11.07.2019

Dialog: 15259