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Kann ein Arbeitgeber mittels Ausnahmegenehmigung eine PSA-Nutzung "umgehen"?

bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass sie für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind.Bei der Beurteilung, Festlegung und Auswahl der PSA soll der Unternehmer und/oder die Führungskraft, durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt beratend unterstützt werden (§§ 3, 6 Arbeitssicherheitsgesetz). Im Anhang 2 Nummer der DGUV Regel 112-191 "Benutzung ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 5273