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Muss eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden?

der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 „Prüfung der Arbeitsmittel“) entsprechen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Belange für den Umgang mit Arbeitsmitteln, jedoch nicht den Umgang mit PSA."Es ist zumindest sicherzustellen, dass die PSA gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren überprüft wird.Weitere Regelungen sind uns ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 43520

Muss der Arbeitgeber Zeitungszusteller/-nnen im Winter Schutzhandschuhe und geeignetes Schuhwerk zur Verfügung stellen?

nötige Wetter- und Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen. Die Verordnung über das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausrüstung - 8. ProdSV - und die berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV R 112-189 (ehemals BGR 189) "Benutzung von Schutzkleidung" konkretisieren die Anforderungen an Wetter- und Kälteschutzkleidung. Während Wetterschutzkleidung den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind ...

Stand: 14.01.2015

Dialog: 94