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Welche persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber für Notärzte zur Verfügung stellen?

Vorbemerkung: Die PSA-Benutzungsverordnung, welche konkrete Vorgaben für den Arbeitgeber enthält bezüglich Bereitstellung, Auswahl und Instandhaltung von PSA, kann hier nicht angewendet werden, da Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall finden daher die (allgemeiner gefassten) Vorschriften des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Anwendung.Zu ...

Stand: 04.07.2019

Dialog: 4771