Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten, die sowohl Bürotätigkeit als auch Bauleittätigkeit wahrnehmen, Wetterschutzkleidung zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 DGUV Vorschrift 1 wird dazu folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensBeschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeit ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 5600