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Zu was bzw. welchen Schutzausrüstungen (PSA) ist der Arbeitgeber verpflichtet?

und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) den Beschäftigten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ob und welche persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 2 PSA-BV i. V .m. § 5 Arbeitsschutzgesetz).Auf die ASR A5.1 "Arbeitsplätze ...

Stand: 24.06.2026

Dialog: 44273