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Ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeiten im Freien (Kältearbeit im Winter) neben speziellen Kälteschutzjacken zusätzlich noch warme Unterwäsche/Socken bereitzustellen?

von Schutzkleidung" ausgewählt werden.Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird dazu folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensBeschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 16063

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