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Wer übernimmt die Kosten von baumustergeprüften Einlagen von Sicherheitsschuhen?

der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG zu dem Ergebnis kommt, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen nach § 3 Abs.3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Bei notwendigem orthopädischen Fußschutz entstehen gegenüber den üblichen Sicherheitsschuhen erhöhte Kosten, die vom Unternehmer ...

Stand: 23.09.2016

Dialog: 24659